für das enerix Leipzig Family & Friends Empfehlungsprogramm
Mit der Teilnahme am enerix Leipzig Family & Friends Empfehlungsprogramm erkennen Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
1. Allgemeines
1.1 Das Empfehlungsprogramm wird von der Energy Weitzel GmbH, Franchisepartner von enerix (im Folgenden „enerix Leipzig“), bereitgestellt. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, aus dem keine einklagbaren Ansprüche abgeleitet werden können.
1.2 Verantwortlich für das Empfehlungsprogramm ist die Energy Weitzel GmbH, Handelsplatz 2, 04319 Leipzig.
1.3 enerix Leipzig behält sich das Recht vor, das Programm oder die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, insbesondere hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung, der Art und Höhe der Prämien oder der Beendigung des Programms.
1.4 Das Programm unterliegt deutschem Recht.
1.5 Diese Teilnahmebedingungen können ohne Vorankündigung angepasst werden.
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Empfehlender: Eine natürliche Person, die in einer Vertragsbeziehung zu enerix Leipzig steht und einer weiteren Person, die bisher kein Kunde von enerix Leipzig ist, den Abschluss eines Vertrages über eine Leistung von enerix Leipzig empfiehlt.
2.2 Empfohlener: Eine natürliche Person, die aufgrund der Empfehlung eines Empfehlenden erstmals Kontakt zu enerix Leipzig aufnimmt und einen Vertrag über eine Leistung abschließt.
2.3 Prämie: Die Vergütung, die sowohl der Empfehlende als auch der Empfohlene für einen erfolgreich vermittelten Vertragsabschluss erhalten.
3. Teilnahmeberechtigung
3.1 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
3.2 Eine Eigenwerbung oder Werbung von Personen aus demselben Haushalt ist ausgeschlossen.
3.3 Das Programm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen; gewerbliche Vermittlungen sind ausgeschlossen.
4. Ausschluss und Beendigung
4.1 enerix Leipzig behält sich vor, das Programm jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu pausieren oder zu beenden.
4.3 Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, etwa durch den Einsatz automatisierter Tools oder Massenwerbung, kann zum Ausschluss vom Programm sowie zur Rückforderung bereits gewährter Prämien führen.
5. Vorgehensweise
5.1 Empfehlender: Der Empfehlende informiert den potenziellen Empfohlenen über das Empfehlungsprogramm und gibt mit dessen Zustimmung den Empfehlungscode oder seinen Namen, Telefonnummer und Adresse weiter.
5.2 Empfohlener: Der Empfohlene nennt beim ersten Kontakt mit enerix Leipzig den Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer des Empfehlenden, beispielsweise im Anfrageformular im Feld „enerix Leipzig Empfehlung“. Ohne diese Angabe kann keine Prämie gewährt werden.
5.3 Prämienbedingungen:
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- Empfehlender: Der Empfehlende erhält eine Prämie in Höhe von 250 €, sobald der Vertrag des Empfohlenen nach Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage) vollständig erfüllt wurde, einschließlich der Zahlung des gesamten Betrages. Die Prämie wird per Überweisung oder Gutschrift ausgezahlt.
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- Empfohlener: Der Empfohlene erhält eine Prämie in Form eines Rabatts in Höhe von 250 € auf die Gesamtkosten der Photovoltaikanlage.
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- Eine Barauszahlung an den Empfohlenen der Prämien ist ausgeschlossen. Die Kombination mit anderen Rabatt- oder Vorteilsprogrammen ist nicht möglich.
6. Obliegenheiten des Empfehlenden
6.1 Der Empfehlende darf nur Personen empfehlen, die einer Kontaktaufnahme ausdrücklich zugestimmt haben.
6.2 Empfehlungen dürfen keine rechtswidrigen oder anstößigen Inhalte (z. B. Gewalt, Diskriminierung) enthalten.
6.3 Der Empfehlende ist nicht befugt, im Namen von enerix Leipzig rechtlich bindende Erklärungen abzugeben oder den Eindruck zu erwecken, als Vertreter von enerix Leipzig zu handeln.
7. Datenschutz
Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm bestätigen die Teilnehmenden, die Datenschutzrichtlinie von enerix Leipzig zur Kenntnis genommen zu haben und diesen zuzustimmen. Die vollständigen Datenschutzbedingungen sind unter folgendem Link verfügbar: https://solaranlageleipzig.de/datenschutz
8. Haftung
8.1 Haftungsausschluss: enerix Leipzig übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstehen, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches Verhalten verursacht.
8.2 Haftungsbeschränkung bei grober Fahrlässigkeit: Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet enerix Leipzig nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit: Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.4 Zwingende Haftung: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.5 Keine Haftung für Dritte: enerix Leipzig haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms beteiligt sind, insbesondere nicht für Fehlverhalten des Empfehlenden oder des Empfohlenen.
9. Steuerliche Hinweise
Die Prämien können steuerpflichtig sein. Die teilnehmenden Empfehlenden sind selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Prämien gemäß den geltenden steuerlichen Bestimmungen zu melden und zu versteuern. Für weitere Informationen wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren.